Welche Rituale sind im SGOvD üblich?

Jede Mitgliedsloge hat im SGOvD durch seine Konstitution absolute Ritualfreiheit (siehe 2.2.1.6. und 3.4.1.16).

Der SGOvD selbst kennt nur ein einziges Ritual: dasjenige der Amtseinsetzung der GrossBeamten, das zugleich auch das Stiftungsfest des SGOvD abbildet. Dieses Ritual ist simpel gehalten und es geht um die Übereichung der Bestallungsurkunden an die GrossBeamten. Es wird von den abgewählten GrossBeamten geöffnet und am Ende von den neugewählten GrossBeamten geschlossen. Konstitutionsmäßig findet darin der Wechsel bzw. der Amtsbeginn der neuen SGOvD-Führung statt (siehe 3.4.4.4.).

Bei einer Lichteinbringung (siehe 2.2.1.10 und 3.4.1.16) bedeutet das, dass z.B. bei der rituellen Stiftung einer neuen Freimaurerloge wird jenes Ritual durchgeführt wird, nach welchem sich die Freimaurerloge richtet. Arbeitet eine Freimaurerloge z.B. nach dem Schottischen Ritual, so wird das Ritual der Lichteinbringung nach dem Schottischen Ritus durchgeführt. Das kann der Beamtenstab des SGOvD selbst durchführen oder durch Amtshilfe eines dem System nahen Organ erfolgen.

In beiden Fällen ist es die Hauptaufgabe des SGOvD-GrossMeisters das Stiftungspatent der jeweiligen Loge rituell zu überreichen, als Zeichen der Zugehörigkeit zum SGOvD.

Der SGOvD hält sich aus den Belangen der Mitgliedslogen soweit wie möglich heraus und nimmt auch keine rituelle Hoheit ein. Durch Genehmigung eines Konvents (siehe 3.4.1.16) ist eine Loge angenommen oder gestiftet. Ab Beschluss des Konvents ist die Freimaurerloge eine Mitgliedsloge mit allen Rechten; jedoch sollte sie erst rituell nach Übergabe des SGOvD-Patents (in einer rituellen Arbeit) arbeiten.

Im Schottischen System, wie auch in anderen Freimaurer-Systemen, gibt es nach dem Meistergrad (III. Grad) weiterführende Grade bzw. sogenannte Hochgrade. Der SGOvD wünscht freundschaftliche Beziehungen zu diesen Hochgrad-Systemen – unter gegenseitiger Respektierung der eigenen Souveränität – und steht der Bildung selbständiger Hochgrade nicht im Wege und empfiehlt sogar den Logenmitgliedern sich einem Hochgrad-System ihrer Wahl anzuschließen. (siehe 3.2.6.)

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Moderne und inklusive Freimaurerei

Der Souveräne Großorient von Deutschland (SGOvD) versteht sich als aktiver Teil der freimaurerischen Landschaft in Deutschland. Er pflegt den respektvollen Dialog mit anderen freimaurerischen Systemen. Die SGOvD-Leitung sieht in der Vielfalt freimaurerischer Strömungen keine Trennung, sondern eine Bereicherung – und eine echte Chance, die Idee der Freimaurerei im 21. Jahrhundert zeitgemäß und offen weiterzuentwickeln.

Die SGOvD-Gründung am 26. Oktober 2002 war weit mehr als ein formaler Akt. Sie markierte einen tiefgreifenden Wandel im Selbstverständnis der Freimaurerei in Deutschland – hin zu mehr Offenheit, Gleichberechtigung und individueller Freiheit.

Der SGOvD versteht sich seither als moderne und inklusive freimaurerische Vereinigung, die sich den Werten der Aufklärung, der Humanität und der persönlichen Gewissensfreiheit verpflichtet fühlt. In diesem Geist vereint er Männer und Frauen aller Weltanschauungen, Religionen und kulturellen Hintergründe.

Der SGOvD arbeitet ausschließlich in den drei Johannisgraden: Lehrling, Geselle und Meister. Anders als bei vielen traditionellen Großlogen gibt es keine integrieren oder angeschlossenen Hochgrade. Die Rituale und Symbole dienen der Selbstreflexion und der Förderung ethischer Werte.

Die Mitglieder des SGOvD öffnen sich einem Ritual, das zu Selbsterkenntnis führen kann. Die gemeinsame rituelle Arbeit soll es erlauben, den kritischen Blick auf sich selbst zu richten, in sich selbst zu schauen. Weiterhin dient sie dem Zweck, die, trotz ihrer persönlichen Verschiedenheiten zu einer gemeinsamen, friedfertigen Arbeit einzuweisen und ständig anzuhalten. (2.1. Ziff. 4)

Weiter steht in der aktuellen Konstitution in 2.2.1. Ziff. 6:

Anschauung und Pflege der geschichtlichen Grundlagen der Freimaurerei und Auffassung des freimaurerischen Gedankens (bestehende Systeme), sowie die freimaurerische Arbeitsform sind Sache der Loge. Jede Loge ist frei, sich in diesem Rahmen ein Ritual zu wählen. Die Rituale der Logen müssen bei Eintritt oder Änderung dem Konvent zur Einsicht vorgelegt werden. (2.2.1. Ziff. 6)

Den Mitgliedern der Mitgliedslogen des SGOvD stehen für Gastbesuche offen, unabhängig von einer Gegenseitigkeitserwartung, und fördern so den Austausch zwischen verschiedenen freimaurerischen Traditionen.

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