
Jede Mitgliedsloge hat im SGOvD durch seine Konstitution absolute Ritualfreiheit (siehe 2.2.1.6. und 3.4.1.16).
Der SGOvD selbst kennt nur ein einziges Ritual: dasjenige der Amtseinsetzung der GrossBeamten, das zugleich auch das Stiftungsfest des SGOvD abbildet. Dieses Ritual ist simpel gehalten und es geht um die Übereichung der Bestallungsurkunden an die GrossBeamten. Es wird von den abgewählten GrossBeamten geöffnet und am Ende von den neugewählten GrossBeamten geschlossen. Konstitutionsmäßig findet darin der Wechsel bzw. der Amtsbeginn der neuen SGOvD-Führung statt (siehe 3.4.4.4.).
Bei einer Lichteinbringung (siehe 2.2.1.10 und 3.4.1.16) bedeutet das, dass z.B. bei der rituellen Stiftung einer neuen Freimaurerloge wird jenes Ritual durchgeführt wird, nach welchem sich die Freimaurerloge richtet. Arbeitet eine Freimaurerloge z.B. nach dem Schottischen Ritual, so wird das Ritual der Lichteinbringung nach dem Schottischen Ritus durchgeführt. Das kann der Beamtenstab des SGOvD selbst durchführen oder durch Amtshilfe eines dem System nahen Organ erfolgen.
In beiden Fällen ist es die Hauptaufgabe des SGOvD-GrossMeisters das Stiftungspatent der jeweiligen Loge rituell zu überreichen, als Zeichen der Zugehörigkeit zum SGOvD.
Der SGOvD hält sich aus den Belangen der Mitgliedslogen soweit wie möglich heraus und nimmt auch keine rituelle Hoheit ein. Durch Genehmigung eines Konvents (siehe 3.4.1.16) ist eine Loge angenommen oder gestiftet. Ab Beschluss des Konvents ist die Freimaurerloge eine Mitgliedsloge mit allen Rechten; jedoch sollte sie erst rituell nach Übergabe des SGOvD-Patents (in einer rituellen Arbeit) arbeiten.
Im Schottischen System, wie auch in anderen Freimaurer-Systemen, gibt es nach dem Meistergrad (III. Grad) weiterführende Grade bzw. sogenannte Hochgrade. Der SGOvD wünscht freundschaftliche Beziehungen zu diesen Hochgrad-Systemen – unter gegenseitiger Respektierung der eigenen Souveränität – und steht der Bildung selbständiger Hochgrade nicht im Wege und empfiehlt sogar den Logenmitgliedern sich einem Hochgrad-System ihrer Wahl anzuschließen. (siehe 3.2.6.)