Mitgliedschaft

Eine Freimaurerloge (Johannisloge oder auch Blaue Loge genannt), die Mitglied des SGOvD werden möchte, sollte den Grundsätzen der Konstitution entsprechen, besonders den Punkten 2.2.1. Ziff. 2-4. Denn die Mitgliedschaft im SGOvD ist daran gebunden, die in der Freimaurerei elaborierten Ideale auch im Alltag umsetzen zu wollen. Um einen Mitgliedschaftsantrag zu stellen, ist Folgendes zu beachten:

Jede im Sinne der Ziff. 2-4 bestehende Loge kann einen schriftlichen Antrag auf a) Mitgliedschaft im SGOvD oder b) Stiftung einer neuen Loge des SGOvD oder c) Kündigung der Mitgliedschaft im SGOvD an den Vorstand des SGOvD stellen, wobei der a) Aufnahmewille oder b) Stiftungswille oder c) Kündigungswille aus dem Protokoll ihrer Mitgliederversammlung hervorgehen muss. Eine Kopie des jeweiligen Protokolls ist mit dem Antrag einzureichen. ( 2.2.1. Ziff. 10)

Die Mitgliedslogen sind verpflichtet, einen geringen Mitgliedsbeitrag zu zahlen, um die Arbeit des SGOvD marginal zu unterstützen:

1. Der Jahresbeitrag der einzelnen Mitglieds-Logen wird vom Konvent festgesetzt. Er ist an den Mitgliedszahlen der Mitglied.s-Loge zu koppeln, die alljährlich dem SGOvD inklusive der personenbezogenen Daten der Einzelmitglieder bekannt zu geben sind. (3.3. Ziff. 1)

In den Konventen, d.h. in den Mitgliederversammlungen, haben Mitgliedslogen nur dann ein Stimmrecht, wenn sie den finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem SGOvD nachgekommen sind. (3.4.1. Ziff. 12)

Die Mitgliedslogen werden durch Delegierte repräsentiert. Eine wechselseitige Vertretung der Mitgliedslogen ist nicht zulässig. (3.4.1. Ziff. 15) Die Zahl der Delegierten und damit die Stimmenanzahl ist an die Anzahl der Mitglieder gebunden:

Die Zahl der Delegierten der Mitglieds-Logen wird in der Weise bestimmt, dass auf 15 angefangene Logen-Mitglieder ein Vertreter kommt. Diese Vertreter haben sich durch schriftliche Vollmacht ihrer Loge auszuweisen und durch Übergabe eines aktuellen und vollständigen Mitgliederverzeichnisses aus dem die Anzahl der Mitglieder hervorgeht. (3.4.1. Ziff. 13)

Alles Weitere kann in einem persönlichen Gespräch mit dem GrossMeister und dem Vorstand besprochen werden, um alle Formalitäten der Konstitution und Anforderungen einer Mitgliedschaft zu klären. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.